Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
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“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
II. Urheberrecht
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
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Es gelten die zum Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung von 25% fällig, welche nach spätestens 14 Tagen nach Rechnungsdatum entweder in bar zu zahlen oder auf das auf der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen ist. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage nach erfolgtem Shooting beim Fotograf eingehen.
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Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
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Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
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Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die ausgwählten Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
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Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
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Sollte ein Shooting aufgrund eines nicht vorhersehbaren besonderen Umstandes verschoben werden müssen, so muss dies sofort nach Bekanntwerden des Umstandes dem Fotografen mitgeteilt werden. Sollte auch der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden können, so gilt der Auftrag als storniert und es wird zusätzlich zur Anzahlung eine Aufwandsentschädigung von 50€ fällig.
VI. Rücktritt durch den Fotografen
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Der Fotograf behält sich das Recht vor, unter besonderen und nicht vorhersehbaren Umständen (Krankheit, Todesfall, etc.) vom Vertrag zurück zutreten. Der bereits entrichtete Betrag des Auftraggebers wird in voller Höhe zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche (auch Stornierungsgebühren für Reise- oder Hotelkosten) oder sonstige Kosten bestehen nicht. Bei einem Hochzeitspaket verpflichtet sich der Fotograf, sich um einen gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
VII. Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Bildbearbeitung
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Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IX. Bildrechte und Nutzung
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Alle Bildrechte bleiben beim Fotografen. Der Auftraggeber erhält für die Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Die Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber (auch die Benutzung von Filtern), sowie eine kommerzielle Nutzung der Bilder ist nicht gestattet. Ausnahme hiervon bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Fotografs.
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Bei Veröffentlichung der Bilder durch den Auftraggeber im Internet (Soziale Medien, etc.) ist ein eindeutiger Hinweis auf den Fotografen (Urheber) verpflichtend anzugeben.
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Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag zu, dass der Fotograf alle entstandenen Bilder für seine Eigenwerbung nutzen darf (Webseite, Soziale Medien, Blogs, Magazine, Portfolio, etc.)
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Sollte dies nicht gewünscht sein, so berücksichtigt der Fotograf diesen Wunsch. Hierbei wird eine Erhöhung des Gesamtpreis um 10% berechnet.
X. Shootingablauf
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Zum Shooting darf eine Begleitperson mitgenommen werden. Diese darf den Ablauf des Shootings weder stören noch selbst Bilder erstellen (Ausnahme: Making-of Bilder). Insbesondere bei Hochzeiten ist darauf hinzuweisen, dass keiner der Gäste die Arbeit des Fotografs behindert.
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Nach dem Shooting werden die Bilder vom Fotografen gesichtet aussortiert. Anschließend erhält der Auftraggeber einen Link zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie. Hier kann sich der Auftraggeber alle gewünschten Bilder aussuchen.
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Die ausgewählten Bilder werden durch den Fotografen bearbeitet und spätestens 4-6 Wochen nach Auswahl fertiggestellt. Die Übergabe der fertig bearbeiteten Bilder erfolgt ebenfalls in einer Onlinegalerie zum Download oder auf Wunsch in gedruckter Form (dabei können zusätzliche Kosten entstehen).
XI. Lieferzeiten und Reklamation
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Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
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Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
XII. Salvatorische Klausel
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Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.